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Garantiebestimmungen für Batterien - Bring in Garantie

Wir liefern Qualitätsbatterien und gewährleisten damit die Verarbeitung einwandfreien Materials, technisch bewährte Ausführung und die Einhaltung der DIN/EN-Normen für Abmessung und Leistung. Sollte trotz strengster Fertigungskontrollen ein von uns zu vertretender Mangel auftreten, werden wir nach Überprüfung der Batterie entscheiden, ob wir diese nachbessern oder umtauschen.

24 Monate ab Lieferung respektive Fülldatum. Der Garantieanspruch erstreckt sich ausschliesslich auf die Instandsetzung bzw. Umtausch der defekten Batterie, sofern nachgewiesene Material- oder Fabrikationsfehler vorliegen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Batterien, die nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss aufweisen bzw. beschädigt wurden; die geöffnet worden sind oder an denen anderweitige Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden; die Abnützungserscheinungen aufweisen, welche auf unsachgemässe Wartung, unzulässige Verwendung oder Betriebsbedingungen (z. B. Überladung, Tiefentladung usw.) zurückzuführen sind; deren Nennkapazität niedriger ist als für das entsprechende Fahrzeug vom Hersteller vorgesehen; die keine Fabrikdatierung mehr aufweisen, deren Inbetriebsetzung nicht korrekt datiert worden ist oder für die das Verkaufsdatum nicht nachgewiesen werden kann.

12 Monate gewähren wir auf Heavy-Duty- und Antriebs und Beleuchtungsbatterien, die auf Fahrzeugen mit Wirbelstrombremsen, Hebebühnen und Kühlanlagen eingerichtet sind.

6 Monate auf Motorradbatterien und auf Starterbatterien, die für andere Zwecke eingesetzt werden (Antrieb von Elektrofahrzeugen und Putzmaschinen, Betrieb von Hebebühnen, Funkanlagen, Taxi etc.).

Anderweitige Ansprüche wie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Transportkosten für Reparatur oder Umtausch beanstandeter Batterien gehen generell zu Lasten des Kunden.